Tätigkeitsbericht der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. 2001/2002

Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung hat sich zum Ziel gesetzt, das Notariat in der Rechtswissenschaft stärker herauszuheben. Zu diesem Zweck fördert die Vereinigung die wissenschaftliche Behandlung und Erforschung des nationalen und internationalen Notarrechts unter Einschluss der die Notariatspraxis berührenden Probleme des formellen und materiellen Rechts einschließlich der Vertragsgestaltung und vertieft den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Juristen aller Berufsrichtungen in Wissenschaft und Praxis.

 

1. Mitgliederstand

Die Notarrechtliche Vereinigung hat zur Zeit 621 Mitglieder (Stand: April 2002). Alle Mitglieder werden gebeten, auch in ihrem näheren Bekannten- und Kollegenkreis für die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung zu werben. Besonders erfreulich ist, dass eine Reihe von Notarkammern und Notarvereinen ihre Fördermitgliedschaft erklärt hat. Dies zeigt die Verbundenheit der notariellen Standesorganisationen mit den Zielen der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung.

 

Folgende Kammern und Notarvereine sind Fördermitglieder:

Bayerischer Notarverein, Notarkammer Berlin, Notarkammer Bremen, Deutscher Notarverein, Notarkammer Frankfurt, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Hamm, Notarkammer Koblenz, Notarkammer Oldenburg, Rheinische Notarkammer, Notarkammer Sachsen, Notarkammer Sachsen-Anhalt, Notarkammer Stuttgart, Notarkammer Thüringen.

 

2. Vorstand

Dem Vorstand der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung gehören durch Wahl auf der Mitgliederversammlung am 16.03.2001 in Halle bzw. satzungsgemäß kraft Amtes an:

Notar Prof. Dr. Rainer Kanzleiter (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar Paul Wagner (stellv. Vorsitzender), Notar Dr. Norbert Frenz, Notar Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar a. D. Christian Hertel, Notarin Dr. Barbara Lilie, Notar Dr. Peter Limmer, Notar Dr. Jörg Munzig, Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, Rechtsanwalt und Notar Burkhard Scherrer, Notar a. D. Dr. Timm Starke.

 

3. Tätigkeit des Instituts für Notarrecht an der Universität Würzburg

Dem am 27. Januar 2000 durch Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Universität Würzburg und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. gegründeten Institut für Notarrecht wurde durch Schreiben vom 2.8.2001 seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Stellung einer Wissenschaftliche Einrichtung an der Universität Würzburg verliehen. Mit der Einrichtung des Instituts soll nicht nur der Kontakt der notariellen Praxis zum Hochschulwesen hergestellt werden, sondern zugleich eine Lücke im Lehrprogramm der Universität gefüllt und ein Forschungsfeld mit hoher praktischer Relevanz erschlossen werden. Vorsitzender des Institutsvorstands ist Prof. Dr. Tiedtke (Universität Würzburg), stellvertretender Vorsitzender ist Notar Prof. Dr. Kanzleiter (Neu-Ulm). Weitere Mitglieder des Vorstandes sind Prof. Dr. Knemeyer, Prof. Dr. Schwarz (beide Universität Würzburg), sowie Notar Prof. Dr. Brambring (Köln) und RA und Notar Prof. Dr. Döser (Frankfurt).

Jährlich wird an den Lehrstühlen der im Vorstand befindlichen Professoren der Universität Würzburg ein Blockseminar in Zusammenarbeit mit dem Institut für Notarrecht veranstaltet. Bei der Auswahl der Themen wird auf die praktische Relevanz und die Aktualität besonderes Augenmerk gelegt. Im Wintersemester 2002/2003 wird das Seminar durch Prof. Dr. Knemeyer zu Themen der Vertragsgestaltung im öffentlichen Recht ausgerichtet.

An den Lehrstühlen der Würzburger Professoren aus dem Institutsvorstand werden seit vergangenem Jahr Forschungsprojekte durchgeführt, die durch das Institut für Notarrecht finanziert und inhaltlich begleitet werden. Prof. Dr. Tiedtke befasst sich hierbei mit dem Thema "Steuerrecht in der notariellen Vertragsgestaltung", Prof. Dr. Schwarz mit dem Themenbereich "Vertragsgestaltung im Recht der Unternehmensnachfolge" und Prof. Dr. Knemeyer mit den Aspekten der "Vertragsgestaltung im Öffentlichen Recht".

In jährlicher Folge veranstaltet das Institut für Notarrecht an der Universität Würzburg ein Wissenschaftliches Symposium. Nach der erfolgreichen Erstausrichtung im Juni 2001 zum Themenkreis "Unternehmensnachfolge im Mittelstand" fand am 19.04.2002 wiederum in Würzburg das Zweite Wissenschaftliche Symposium zum Thema "Vertragsobjekt Ehe und Lebenspartnerschaft" mit ebenfalls großem Anklang statt. Die Veranstaltung richtet sich an alle vertragsgestaltend tätigen Praktiker und an einschlägig interessierte Wissenschaftler.

Das Institut für Notarrecht greift seit seiner Gründung stetig Problembereiche aus der Tätigkeit des Deutschen Notarinstitutes auf, die für eine wissenschaftliche Durchdringung besonders geeignet erscheinen. Auf diesem Weg ist u. a. eine Liste mit Dissertationsthemen entstanden, die laufend aktualisiert wird und promotionswilligen Juristen bei der Themenauswahl wertvolle Dienste leisten kann.

 

4. Schriftenreihe der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung

Die Schriftenreihe der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung erscheint im Otto-Schmidt-Verlag und umfasst derzeit 11 Bände. Geplant ist die Erweiterung der Schriftenreihe um jährlich ca. 5 Bände.

 

In der Schriftenreihe der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung sind bisher erschienen:

Band 1: Heydn, Die erbrechtliche Nachfolge in Anteile an Partnerschaftsgesellschaften

Band 2: Engelmann, Letztwillige Verfügungen zugunsten Verschuldeter oder Sozialhilfebedürftiger,

Band 3: Lindemeier, Die Unterwerfungserklärung in der vollstreckbaren notariellen Urkunde

Band 4: Wübben, Anwartschaftsrecht im Erbrecht und ihre kautelarjuristische Ausgestaltung

Band 5: Odersky, Die Abwicklung deutsch-englischer Erbfälle

Band 6: Döbereiner, Ehe- und Erbverträge im deutsch-französischen Rechtsverkehr

Band 7: Semrau, Dritteinflussnahme auf die Geschäftsführung von GmbH und Personengesellschaften

Band 8: Schörnig, Die obligatorische Gruppenvertretung

Band 9: Hipler, Vermögensübergabe gegen private Versorgungsleistungen im Einkommensteuerrecht

Band 10: Steiner, Testamentsgestaltung bei kollisionsrechtlicher Nachlaßspaltung

Band 11: Eisele, Vertragliches Einvernehmen über die Auslegung unklarer letztwilliger Verfügungen

 

5. Förderungen weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen

Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung unterstützt weitere wissenschaftliche Einrichtungen und Veranstaltungen auf dem Gebiet des Notarrechts. Für das Jahr 2002 werden hierbei den Universitäten Jena, Bielefeld und Halle sowie der Bucerius Law School in Hamburg jeweils ein Betrag in Höhe von € 2.600,00 zugewendet. Die Jahrestagung der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung e. V., die Anfang Mai 2002 in Würzburg mit Themen von notarrechtlicher Relevanz stattfindet, wird mit einem Betrag in Höhe von
€ 2045,17 (Beschluss aus 2001: 4.000,00 DM) gefördert.

 

6. Gründung eines Instituts für Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin

In konkreter Planung befindet sich der Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Humboldt-Universität zu Berlin zur Gründung eines dortigen Instituts für Notarrecht, das unter Fortentwicklung des an der Universität Würzburg praktizierten Konzepts einer weiteren Verankerung notarrechtlicher Themen im wissenschaftlichen Diskurs dienen soll.

Würzburg, im April 2002

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