|
Tätigkeitsbericht der
Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. 2001/2002
Die Deutsche
Notarrechtliche Vereinigung hat sich zum Ziel gesetzt, das Notariat in der
Rechtswissenschaft stärker herauszuheben. Zu diesem Zweck fördert die
Vereinigung die wissenschaftliche Behandlung und Erforschung des nationalen und
internationalen Notarrechts unter Einschluss der die Notariatspraxis
berührenden Probleme des formellen und materiellen Rechts einschließlich der
Vertragsgestaltung und vertieft den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen
Juristen aller Berufsrichtungen in Wissenschaft und Praxis.
1. Mitgliederstand
Die Notarrechtliche Vereinigung hat zur Zeit 621
Mitglieder (Stand: April 2002). Alle Mitglieder werden gebeten, auch in
ihrem näheren Bekannten- und Kollegenkreis für die Deutsche Notarrechtliche
Vereinigung zu werben. Besonders erfreulich ist, dass eine Reihe von
Notarkammern und Notarvereinen ihre Fördermitgliedschaft erklärt hat. Dies
zeigt die Verbundenheit der notariellen Standesorganisationen mit den Zielen
der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung.
Folgende Kammern und Notarvereine sind Fördermitglieder:
Bayerischer Notarverein, Notarkammer Berlin, Notarkammer
Bremen, Deutscher Notarverein, Notarkammer Frankfurt, Hamburgische Notarkammer,
Notarkammer Hamm, Notarkammer Koblenz, Notarkammer Oldenburg, Rheinische
Notarkammer, Notarkammer Sachsen, Notarkammer Sachsen-Anhalt, Notarkammer
Stuttgart, Notarkammer Thüringen.
2. Vorstand
Dem Vorstand der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung
gehören durch Wahl auf der Mitgliederversammlung am 16.03.2001 in Halle bzw.
satzungsgemäß kraft Amtes an:
Notar Prof. Dr. Rainer Kanzleiter (Vorsitzender),
Rechtsanwalt und Notar Paul Wagner (stellv. Vorsitzender), Notar Dr. Norbert
Frenz, Notar Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar a. D. Christian Hertel, Notarin
Dr. Barbara Lilie, Notar Dr. Peter Limmer, Notar Dr. Jörg Munzig, Rechtsanwalt
Christoph Sandkühler, Rechtsanwalt und Notar Burkhard Scherrer, Notar a. D.
Dr. Timm Starke.
3. Tätigkeit des Instituts für
Notarrecht an der Universität Würzburg
Dem am 27. Januar 2000 durch Abschluss eines
Kooperationsvertrages zwischen der Universität Würzburg und der Deutschen
Notarrechtlichen Vereinigung e. V. gegründeten Institut für Notarrecht wurde
durch Schreiben vom 2.8.2001 seitens des Bayerischen Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst die Stellung einer Wissenschaftliche
Einrichtung an der Universität Würzburg verliehen. Mit der Einrichtung des
Instituts soll nicht nur der Kontakt der notariellen Praxis zum Hochschulwesen
hergestellt werden, sondern zugleich eine Lücke im Lehrprogramm der
Universität gefüllt und ein Forschungsfeld mit hoher praktischer Relevanz
erschlossen werden. Vorsitzender des Institutsvorstands ist Prof. Dr. Tiedtke
(Universität Würzburg), stellvertretender Vorsitzender ist Notar Prof. Dr.
Kanzleiter (Neu-Ulm). Weitere Mitglieder des Vorstandes sind Prof. Dr.
Knemeyer, Prof. Dr. Schwarz (beide Universität Würzburg), sowie Notar Prof.
Dr. Brambring (Köln) und RA und Notar Prof. Dr. Döser (Frankfurt).
Jährlich wird an den Lehrstühlen der im Vorstand
befindlichen Professoren der Universität Würzburg ein Blockseminar in
Zusammenarbeit mit dem Institut für Notarrecht veranstaltet. Bei der Auswahl
der Themen wird auf die praktische Relevanz und die Aktualität besonderes
Augenmerk gelegt. Im Wintersemester 2002/2003 wird das Seminar durch Prof. Dr.
Knemeyer zu Themen der Vertragsgestaltung im öffentlichen Recht ausgerichtet.
An den Lehrstühlen der Würzburger Professoren aus dem
Institutsvorstand werden seit vergangenem Jahr Forschungsprojekte
durchgeführt, die durch das Institut für Notarrecht finanziert und inhaltlich
begleitet werden. Prof. Dr. Tiedtke befasst sich hierbei mit dem Thema
"Steuerrecht in der notariellen Vertragsgestaltung", Prof. Dr.
Schwarz mit dem Themenbereich "Vertragsgestaltung im Recht der
Unternehmensnachfolge" und Prof. Dr. Knemeyer mit den Aspekten der
"Vertragsgestaltung im Öffentlichen Recht".
In jährlicher Folge veranstaltet das Institut für
Notarrecht an der Universität Würzburg ein Wissenschaftliches Symposium. Nach
der erfolgreichen Erstausrichtung im Juni 2001 zum Themenkreis
"Unternehmensnachfolge im Mittelstand" fand am 19.04.2002 wiederum in
Würzburg das Zweite Wissenschaftliche Symposium zum Thema "Vertragsobjekt
Ehe und Lebenspartnerschaft" mit ebenfalls großem Anklang statt. Die
Veranstaltung richtet sich an alle vertragsgestaltend tätigen Praktiker und an
einschlägig interessierte Wissenschaftler.
Das Institut für Notarrecht greift seit seiner Gründung
stetig Problembereiche aus der Tätigkeit des Deutschen Notarinstitutes auf,
die für eine wissenschaftliche Durchdringung besonders geeignet erscheinen.
Auf diesem Weg ist u. a. eine Liste mit Dissertationsthemen entstanden, die
laufend aktualisiert wird und promotionswilligen Juristen bei der Themenauswahl
wertvolle Dienste leisten kann.
4. Schriftenreihe der Deutschen
Notarrechtlichen Vereinigung
Die Schriftenreihe der Deutschen Notarrechtlichen
Vereinigung erscheint im Otto-Schmidt-Verlag und umfasst derzeit 11 Bände.
Geplant ist die Erweiterung der Schriftenreihe um jährlich ca. 5 Bände.
In der Schriftenreihe der Deutschen Notarrechtlichen
Vereinigung sind bisher erschienen:
Band 1: Heydn, Die erbrechtliche Nachfolge in Anteile an
Partnerschaftsgesellschaften
Band 2: Engelmann, Letztwillige Verfügungen zugunsten
Verschuldeter oder Sozialhilfebedürftiger,
Band 3: Lindemeier, Die Unterwerfungserklärung in der
vollstreckbaren notariellen Urkunde
Band 4: Wübben, Anwartschaftsrecht im Erbrecht und ihre
kautelarjuristische Ausgestaltung
Band 5: Odersky, Die Abwicklung deutsch-englischer
Erbfälle
Band 6: Döbereiner, Ehe- und Erbverträge im
deutsch-französischen Rechtsverkehr
Band 7: Semrau, Dritteinflussnahme auf die
Geschäftsführung von GmbH und Personengesellschaften
Band 8: Schörnig, Die obligatorische Gruppenvertretung
Band 9: Hipler, Vermögensübergabe gegen private
Versorgungsleistungen im Einkommensteuerrecht
Band 10: Steiner, Testamentsgestaltung bei
kollisionsrechtlicher Nachlaßspaltung
Band 11: Eisele, Vertragliches Einvernehmen über die
Auslegung unklarer letztwilliger Verfügungen
5. Förderungen weiterer
wissenschaftlicher Einrichtungen
Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung unterstützt
weitere wissenschaftliche Einrichtungen und Veranstaltungen auf dem Gebiet des
Notarrechts. Für das Jahr 2002 werden hierbei den Universitäten Jena,
Bielefeld und Halle sowie der Bucerius Law School in Hamburg jeweils ein Betrag
in Höhe von € 2.600,00 zugewendet. Die Jahrestagung der
Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung e. V., die Anfang Mai 2002 in
Würzburg mit Themen von notarrechtlicher Relevanz stattfindet, wird mit einem
Betrag in Höhe von
€ 2045,17 (Beschluss aus 2001: 4.000,00 DM) gefördert.
6. Gründung eines Instituts für
Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin
In konkreter Planung befindet sich der Abschluss eines
Kooperationsvertrages mit der Humboldt-Universität zu Berlin zur Gründung
eines dortigen Instituts für Notarrecht, das unter Fortentwicklung des an der
Universität Würzburg praktizierten Konzepts einer weiteren Verankerung
notarrechtlicher Themen im wissenschaftlichen Diskurs dienen soll.
Würzburg, im April 2002
Seite
drucken
|