Pressemitteilung

Institut für Notarrecht ist seit 2.8.2001 wissenschaftliche Einrichtung an der Universität Würzburg

 

Auf Antrag der Universität Würzburg hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst dem Institut für Notarrecht mit Schreiben vom 2.8.2001 gem. Art. 129 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes die Stellung einer wissenschaftlichen Einrichtung an der Universität verliehen. Das Institut kann sich damit künftig "Institut für Notarrecht an der Universität Würzburg" nennen.

Es wurde am 27.01.2000 durch Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Universität Würzburg und der als Träger fungierenden Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. gegründet, um eine Brücke zwischen notarieller Praxis und Wissenschaft zu schlagen.. Für die Universität hat sich damit ein Forschungsfeld von hoher praktischer Relevanz erschlossen. Auch im Bereich der Lehre konnten Lücken gefüllt werden. So ist eine Vorlesung zur Vertragsgestaltung bereits fester Bestandteil des universitären Angebots. Auf überaus positives Echo ist daneben ein vom Institut betreutes, die Sichtweise des Praktikers einbeziehendes Blockseminar gestoßen. Es wird Vorbild für regelmäßige Veranstaltungen dieser Art sein.

Aus den zahlreichen weiteren Aktivitäten ist neben der Durchführung von Forschungsprojekten die Organisation eines wissenschaftlichen Symposiums zum Thema "Unternehmensnachfolge im Mittelstand" hervorzuheben.

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Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e. V.• Gerberstraße 19 • 97070 Würzburg