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Pressemitteilung
Institut für
Notarrecht ist seit 2.8.2001 wissenschaftliche Einrichtung an der Universität Würzburg
Auf Antrag der Universität Würzburg hat das Bayerische
Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst dem Institut für
Notarrecht mit Schreiben vom 2.8.2001 gem. Art. 129 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes die Stellung
einer wissenschaftlichen Einrichtung an der Universität verliehen. Das Institut
kann sich damit künftig "Institut für Notarrecht an der Universität
Würzburg" nennen.
Es wurde am 27.01.2000 durch Abschluss eines
Kooperationsvertrages zwischen der Universität Würzburg und der als Träger
fungierenden Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. gegründet, um eine
Brücke zwischen notarieller Praxis und Wissenschaft zu schlagen.. Für die
Universität hat sich damit ein Forschungsfeld von hoher praktischer Relevanz
erschlossen. Auch im Bereich der Lehre konnten Lücken gefüllt werden. So ist
eine Vorlesung zur Vertragsgestaltung bereits fester Bestandteil des
universitären Angebots. Auf überaus positives Echo ist daneben ein vom
Institut betreutes, die Sichtweise des Praktikers einbeziehendes Blockseminar
gestoßen. Es wird Vorbild für regelmäßige Veranstaltungen dieser Art sein.
Aus den zahlreichen weiteren Aktivitäten ist neben der
Durchführung von Forschungsprojekten die Organisation eines wissenschaftlichen
Symposiums zum Thema "Unternehmensnachfolge im Mittelstand"
hervorzuheben.
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