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Ziele - Die notarielle
Praxis ist darauf angewiesen, dass die notarrelevanten Rechtsfragen auch von
der Wissenschaft behandelt werden.
- Der Dialog zwischen Notariat einerseits
und Hochschullehrern und Richtern andererseits braucht eine möglichst breite
Basis.
- Den Studenten müssen Bedeutung und
Eigenart der Vertragsgestaltung frühzeitig verdeutlicht werden.
- Dadurch wird auch das Verständnis anderer
juristischer Berufsgruppen für die notarielle Tätigkeit verbessert.
Zu diesem Zweck wurde im Jahre 1997 die
Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e. V. mit Sitz in Würzburg gegründet.
Aufgaben
- Satzungsmäßige Aufgabe der Deutschen
Notarrechtlichen Vereinigung (NotRV) ist die Pflege der „ars notarii“.
- Die Vereinigung fördert die
wissenschaftliche Behandlung und Erforschung aller notarrelevanter
Rechtsfragen – sowohl des formellen wie des materiellen Rechts (insbesondere
des Immobilienrechts, des Familien- und Erbrechts, des Gesellschaftsrechts
und des IPR), einschließlich der Vertragsgestaltung, der Geschichte des
Notariats sowie des notariellen Berufsrechts.
Projekte
- Nach Errichtung des Instituts für
Notarrecht an der Universität Würzburg im Jahr 2000 wurden inzwischen – in
Kooperation mit den regionalen Notarkammern – auch Institute für Notarrecht
in Berlin (an der Humboldt-Universität), in Bonn, in Jena und in München
gegründet. Zu weiteren juristischen Fakultäten bestehen Kontakte.
- Wissenschaftliche Tagungen und Symposien
der Universitätsinstitute zum Notarrecht geben Gelegenheit zum
Gedankenaustausch zwischen Wissenschaftlern, Richtern, Verwaltungs- und
Wirtschaftsjuristen, Rechtsanwälten und Notaren.
- Durch den mit 5.000,- € dotierten „Helmut-Schippel-Preis"
zeichnet die Notarrechtliche Vereinigung seit 2000 im zweijährigen Turnus
hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Notarrechts
aus.
- Die Notarrechtliche Vereinigung regt
Dissertationen, Habilitationen und andere wissenschaftliche Arbeiten zu
notarrelevanten Rechtsfragen an. Sie fördert Doktorarbeiten durch
Druckkostenzuschüsse.
- Die NotRV gibt zwei wissenschaftliche
Schriftenreihen heraus, zum einen die allgemeine „Schriftenreihe der NotRV“,
zum anderen die „Schriften zum Notarrecht“ speziell für Veröffentlichungen
der Universitätsinstitute für Notarrecht.
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