Feierlicher Höhepunkt der 6. Mitgliederversammlung der Deutschen
Notarrechtlichen Vereinigung e. V. am 9. Mai 2003 in den Räumen der Bucerius
Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft, Hamburg, war die Verleihung des
"Helmut-Schippel-Preises 2002". Die im zweijährigen Turnus vergebene
Auszeichnung wird für herausragende wissenschaftliche Leistungen auf dem
Gebiet des Notarrechts ausgelobt und ist mit 5.000 Euro dotiert. Aus den gut
einem Dutzend bei der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung eingereichten
Arbeiten hat der Vorstand der Vereinigung beschlossen, die Arbeit von
Rechtsanwalt Dr. Martin Häublein über "Sondernutzungsrechte und
ihre Begründung nach dem WEG" zu prämieren.
Der Vorjahrespreisträger, Herr Prof. Dr. Armbrüster, Professor an
der Bucerius Law School, eröffnete die Festveranstaltung mit einem
ausführlichen Vortrag zum gegenwärtigen Stand der Reformüberlegungen des
Wohnungseigentumsgesetzes und entwickelte dabei auch seine eigenen
Überlegungen und Kritikpunkte.
In seiner Laudatio wies der Vorsitzende der Deutschen Notarrechtlichen
Vereinigung, Notar Prof. Dr. Kanzleiter, darauf hin, dass die
Vergabeentscheidung, an der die Vorstände der Deutschen Notarrechtlichen
Vereinigung, Mitarbeiter des DNotI und die Würzburger Professoren Schwarz und
Tiedtke in ihrer Eigenschaft als Vorstände des Instituts für
Notarrecht an der Universität Würzburg mitgewirkt hatten, angesichts des
hohen Niveaus der eingereichten Arbeiten, nicht leicht gefallen sei. Allerdings
habe man mit der Auswahl der von Dr. Häublein verfassten Arbeit nicht
nur eine praktisch bedeutsame Monographie zu alltäglichen Problemen der
notariellen Tätigkeit bei der Abfassung von Teilungserklärungen ausgewählt,
sondern zugleich ein Werk honoriert, das in der gegenwärtigen Diskussion zur
Reform des Wohnungseigentumsrechts von nicht unerheblicher Bedeutung sein wird.
Der Vorsitzende verlas Grußworte von Frau Schippel, die an der
diesjährigen Preisverleihung leider nicht teilnehmen konnte.
Anschließend präsentierte Dr. Häublein die Grundzüge seiner
Arbeit und stellte diese in den Zusammenhang mit den geplanten Reformvorhaben,
so dass der Bogen zum Vortrag von Prof. Armbrüster nahtlos geschlossen
wurde. In der Diskussion nahmen viele Gäste die Gelegenheit wahr, ihre
Ansichten, Fragen und Bedenken zu einzelnen, kontrovers diskutierten
Detailfragen einzubringen. Insbesondere hinsichtlich der. Frage, ob in einer
Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sogenannte gesetzliche Öffnungsklauseln
Eingang finden sollen, wurde leidenschaftlich erörtert. Die Feierstunde wurde
in der Rotunde der Bucerius Law School beschlossen, in der bei einem
Sektempfang die aufgeworfenen Fragen in Einzelrunden fortgeführt wurden.