Verleihung des Helmut Schippel-Preises 2002

Feierlicher Höhepunkt der 6. Mitgliederversammlung der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. am 9. Mai 2003 in den Räumen der Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft, Hamburg, war die Verleihung des "Helmut-Schippel-Preises 2002". Die im zweijährigen Turnus vergebene Auszeichnung wird für herausragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des Notarrechts ausgelobt und ist mit 5.000 Euro dotiert. Aus den gut einem Dutzend bei der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung eingereichten Arbeiten hat der Vorstand der Vereinigung beschlossen, die Arbeit von Rechtsanwalt Dr. Martin Häublein über "Sondernutzungsrechte und ihre Begründung nach dem WEG" zu prämieren.

Der Vorjahrespreisträger, Herr Prof. Dr. Armbrüster, Professor an der Bucerius Law School, eröffnete die Festveranstaltung mit einem ausführlichen Vortrag zum gegenwärtigen Stand der Reformüberlegungen des Wohnungseigentumsgesetzes und entwickelte dabei auch seine eigenen Überlegungen und Kritikpunkte.

In seiner Laudatio wies der Vorsitzende der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung, Notar Prof. Dr. Kanzleiter, darauf hin, dass die Vergabeentscheidung, an der die Vorstände der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung, Mitarbeiter des DNotI und die Würzburger Professoren Schwarz und Tiedtke in ihrer Eigenschaft als Vorstände des Instituts für Notarrecht an der Universität Würzburg mitgewirkt hatten, angesichts des hohen Niveaus der eingereichten Arbeiten, nicht leicht gefallen sei. Allerdings habe man mit der Auswahl der von Dr. Häublein verfassten Arbeit nicht nur eine praktisch bedeutsame Monographie zu alltäglichen Problemen der notariellen Tätigkeit bei der Abfassung von Teilungserklärungen ausgewählt, sondern zugleich ein Werk honoriert, das in der gegenwärtigen Diskussion zur Reform des Wohnungseigentumsrechts von nicht unerheblicher Bedeutung sein wird. Der Vorsitzende verlas Grußworte von Frau Schippel, die an der diesjährigen Preisverleihung leider nicht teilnehmen konnte.

Anschließend präsentierte Dr. Häublein die Grundzüge seiner Arbeit und stellte diese in den Zusammenhang mit den geplanten Reformvorhaben, so dass der Bogen zum Vortrag von Prof. Armbrüster nahtlos geschlossen wurde. In der Diskussion nahmen viele Gäste die Gelegenheit wahr, ihre Ansichten, Fragen und Bedenken zu einzelnen, kontrovers diskutierten Detailfragen einzubringen. Insbesondere hinsichtlich der. Frage, ob in einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sogenannte gesetzliche Öffnungsklauseln Eingang finden sollen, wurde leidenschaftlich erörtert. Die Feierstunde wurde in der Rotunde der Bucerius Law School beschlossen, in der bei einem Sektempfang die aufgeworfenen Fragen in Einzelrunden fortgeführt wurden.

Der Preisträger des Helmut-Schippel-Preises 2002 Dr. Martin Häublein nach der Preisverleihung durch den Vorsitzenden der Notarrechtlichen Vereinigung Prof. Dr. Kanzleifex (links) und dem stellv. Vorsitzenden Wagner (rechts).

 

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