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Tätigkeitsbericht der
Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. 2000/2001
Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung hat sich
zum Ziel gesetzt, das Notariat in der Rechtswissenschaft stärker herauszuheben.
Zu diesem Zweck fördert die Vereinigung die wissenschaftliche Behandlung
und Erforschung des nationalen und internationalen Notarrechts unter Einschluss
der die Notariatspraxis berührenden Probleme des formellen und materiellen
Rechts einschließlich der Vertragsgestaltung und vertieft den Gedanken-
und Erfahrungsaustausch zwischen Juristen aller Berufsrichtungen in Wissenschaft
und Praxis.
1. Mitgliederstand
Die Notarrechtliche Vereinigung hat zur Zeit 559
Mitglieder (Stand: März 2001). Alle Mitglieder werden gebeten, auch in
ihrem näheren Bekannten- und Kollegenkreis Werbung für die Deutsche
Notarrechtliche Vereinigung zu machen.
Besonders erfreulich ist, dass eine Reihe von
Notarkammern und Notarvereinen ihre Fördermitgliedschaft erklärt hat.
Dies zeigt die Verbundenheit der notariellen Standesorganisationen mit der Deutschen
Notarrechtlichen Vereinigung.
Folgende Kammern und Notarvereine sind Fördermitglieder:
Bayerischer Notarverein, Rheinische Notarkammer,
Notarkammer Berlin, Notarkammer Sachsen-Anhalt, Notarkammer Oldenburg, Notarkammer
Frankfurt, Notarkammer Hamm, Notarkammer Sachsen, Notarkammer Bremen, Notarkammer
Koblenz, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Stuttgart, Notarkammer Thüringen,
Deutscher Notarverein
2. Vorstand
Dem Vorstand der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung
gehören durch Wahl auf der Mitgliederversammlung am 16.03.2001 in Halle
bzw. satzungsgemäß kraft Amtes an:
Notar Prof. Dr. Rainer Kanzleiter (Vorsitzender),
Rechtsanwalt und Notar Paul Wagner (stellv. Vorsitzender), Notar Dr. Dr. Herbert
Grziwotz, Notar Dr. Peter Limmer, Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, Notar
a. D. Christian Hertel, Notar a. D. Dr. Timm Starke, Notar Dr. Jens
Eue, Notar
Dr. Norbert Frenz, Notar Dr. Hans-Dieter Kutter, Notar Dr. Jörg
Munzig.
3. Tätigkeit des
Instituts für Notarrecht Würzburg
a) Gründung und Organisation
Am 27. Januar 2000 wurde das Institut für
Notarrecht durch Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Universität
Würzburg und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. aus der Taufe
gehoben. Ein solcher institutionalisierter Kontakt mit dem Hochschulwesen kann
nicht nur Interessen der notariellen Praxis Rechnung tragen, sondern auch eine
Lücke im Lehrprogramm füllen und der Universität ein Forschungsfeld
mit hoher praktischer Relevanz erschließen. Deshalb hatte die Deutsche
Notarrechtliche Vereinigung zum Zwecke der Umsetzung ihrer satzungsmäßigen
Ziele die Gründung des Instituts als organisatorisch verselbständigte
Untergliederung beschlossen.
Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung
besteht für die Deutsche Notarrechtliche Vereingung als Institutsträger
die Verpflichtung, die wissenschaftliche Arbeit des Instituts, seine Einrichtungen
und seine Infrastruktur für die Forschung der Universität nutzbar
zu machen. Das Institut wurde in den Räumen des Deutschen Notarinstituts
eingerichtet und unterhält dort ein eigenes Büro. Es wird von einem
Vorstand geleitet, der sich satzungsgemäß aus drei Notaren und drei
Hochschullehrern der Universität Würzburg zusammensetzt. Vorsitzender
des Vorstands ist Prof. Dr. Tiedtke, Universität Würzburg, stellvertretender
Vorsitzender Notar Prof. Dr. Kanzleiter, Neu-Ulm. Weitere Mitglieder sind: Prof.
Dr. Knemeyer, Prof. Dr. Schwarz (beide Universität Würzburg), Notar
Prof. Dr. Brambring, Köln, und RA und Notar Prof. Dr. Döser, Frankfurt.
Das Institut für Notarrecht ist die erste
wissenschaftliche Hochschuleinrichtung, die sich notarspezifischen Fragestellungen
widmet. Die Erfahrungen dieser Zusammenarbeit können auch Vorbild für
weitere vergleichbare Einrichtungen sein.
b) Schwerpunkte der bisherigen Institutsarbeit
Vorlesung "Vertragsgestaltung"
Im Sommersemester 2000 wurde erstmals durch Notar
Dr. Peter Limmer, Würzburg, eine vom Institut für Notarrecht getragene
Vorlesungsveranstaltung zum Thema "Vertragsgestaltung im Zivilrecht"
angeboten. Die Lehrtätigkeit wurde im Wintersemester 2000/2001 mit der
Vorlesung "Vertragsgestaltung im Erb- und Familienrecht" fortgesetzt.
Seminar "Unternehmensnachfolge"
Am 1./2. Februar 2001 hat der Lehrstuhl für
Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels-, Gesellschafts-
und Wirtschaftsrecht sowie Prozessrecht (Prof. Dr. Günter Christian Schwarz)
in Zusammenarbeit mit dem Institut für Notarrecht ein Blockseminar zum
Thema "Unternehmensnachfolge" abgehalten. Bereits bei der Wahl der
Themen wurde auf praktische Relevanz und Aktualität besonderes Augenmerk
gelegt. Die praktische Ausrichtung des Seminars wurde durch die Mitwirkung der
Notare Prof. Brambring, Prof. Döser und Prof. Kanzleiter und mehrerer Mitarbeiter
des Deutschen Notarinstituts unterstrichen. Den Seminarteilnehmern wurde so
ermöglicht, über die Bedeutung der aus theoretischer Sicht bearbeiteten
Problembereiche in der Rechtswirklichkeit zu diskutieren.
Forschungsprojekte
An den Lehrstühlen der Würzburger Professoren
aus dem Institutsvorstand sind Forschungsprojekte angelaufen, die von der Notarrechtlichen
Vereinigung bzw. dem Institut für Notarrecht finanziert und inhaltlich
mitgetragen werden. Professor Tiedtke wird sich mit dem "Steuerrecht in
der notariellen Vertragsgestaltung" befassen, Professor Schwarz den Themenbereich
"Vertragsgestaltung im Recht der Unternehmensnachfolge" betreuen.
Professor Knemeyer wird Forschungsarbeiten unter dem Aspekt "Vertragsgestaltung
im öffentlichen Recht und Verwaltungsaktsaushandlung" durchführen.
In den kommenden Semestern sollen insbesondere notarrechtlich orientierte Dissertationsthemen
vergeben werden, weitere Veröffentlichungen in Form von Monographien oder
Aufsätzen könnten folgen.
Wissenschaftliches Symposium "Unternehmensnachfolge"
Am 22.06.2001 findet in Würzburg das erste
wissenschaftliche Symposium des Instituts für Notarrecht zum Themenkreis
"Unternehmensnachfolge im Mittelstand" statt. Die Veranstaltung richtet
sich an alle vertragsgestaltend tätigen Praktiker und einschlägig
interessierten Wissenschaftler. Die Tagungsleitung haben die Professoren Schwarz
und Tiedtke übernommen. Vortragen werden Notar Dr. Wolfgang Baumann, Wuppertal
("Typische praktische Probleme der Unternehmensnachfolge, dargestellt anhand
von Fallbeispielen"), Prof. Dr. Christian Armbrüster, Bucerius Law
School, Hamburg ("Rechtsprobleme von Unterbeteiligungs- und Treuhandvereinbarungen
als Instrumenten der Unternehmensnachfolge"), Prof. Dr. Ulrich Haas, Mainz
("Das Pflichtteilsrecht als Störfall bei der Unternehmensnachfolge"),
und Notar Dr. Stephan Schuck, Andernach ("Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche
Probleme bei der Unternehmensnachfolge"). Die Beiträge werden in einem
Tagungsband zusammengefaßt.
Promotionsvorhaben
Das Institut für Notarrecht greift seit seiner
Gründung stetig Problembereiche aus der Tätigkeit des Deutschen Notarinstitutes
auf, die für eine wissenschaftliche Durchdringung besonders geeignet erscheinen.
Auf diesem Wege ist eine Liste mit Dissertationsthemen entstanden, die laufend
aktualisiert wird und promotionswilligen Juristen bei der Themenwahl wertvolle
Dienste leisten kann.
Veröffentlichungen
Im Berichtszeitraum wurde von den Vorständen
des Instituts für Notarrecht eine Vielzahl von Veröffentlichungen
auf dem Gebiet des Notarrechts publiziert.
4. Schriftenreihe der Deutschen
Notarrechtlichen Vereinigung
In der Schriftenreihe der Deutschen Notarrechtlichen
Vereinigung sind bisher erschienen:
Band 1:
Heydn, Die erbrechtliche Nachfolge in
Anteile an Partnerschaftsgesellschaften, Köln 1999.
Band 2:
Engelmann, Letztwillige Verfügungen
zugunsten Verschuldeter oder Sozialhilfebedürftiger, Köln 1999
Band 3: Lindemeier, Die Unterwerfungserklärung
in der vollstreckbaren notariellen Urkunde, Köln 2000
Band 6: Döbereiner, Ehe- und Erbverträge
im deutsch-französischen Rechtsverkehr, Köln 2000
Im Erscheinen sind:
Band 4: Wübben, Anwartschaftsrecht im Erbrecht
und ihre kautelarjuristische Ausgestaltung
Band 5: Odersky, Die Abwicklung deutsch-englischer
Erbfälle
Band 7: Semrau, Die Dritteinflussnahme auf die
Geschäftsführung von GmbH und Personengesellschaften
Band 8:
Schörnig, Die obligatorische Gruppenvertretung
5. Wissenschaftspreis der
Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung
("Helmut-Schippel-Preis") Mitwirkung am Vergabeverfahren
Im Jahre 2000 wurde erstmals der mit 10.000 DM
dotierte "Helmut-Schippel-Preis" für herausragende praxisbezogene
wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des Notarrechts ausgelobt. Annähernd
zwanzig Bewerber haben am Verfahren teilgenommen. Aufgrund dieser großen
Zahl und des hohen Niveaus der eingereichten Arbeiten hat der Vorstand der Deutschen
Notarrechtlichen Vereinigung beschlossen, den Preis zweifach zu vergeben. Ausgezeichnet
wurden Prof. Dr. Christian Armbrüster für seine Habilitationsschrift
"Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften" und Dr. Joachim
Tebben für seine Dissertation zum Thema "Unterbeteiligung und Treuhand
an Gesellschaftsanteilen". Die Preisverleihung erfolgte im Rahmen einer
Feierstunde anlässlich der 4. Mitgliederversammlung der Deutschen Notarrechtlichen
Vereinigung am 16.03.2001 in den Räumen der Universität Halle-Wittenberg.
Der Preis wird künftig im zweijährigen Turnus ausgeschrieben.
6. Zusammenarbeit mit anderen
Universitäten
Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung unterstützt
auch das Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld
(Prof. Dr. Stephan Barton, Prof. Dr. Fritz Jost, Prof. Dr. Harald Weber) mit
einem jährlichen Zuschuss von 5.000 DM.
Auch die neu gegründete private Bucerius
Law School in Hamburg hat einen Zuschuss in Höhe von 5.000 DM erhalten.
Erste Kontakte auf fachlicher Ebene wurden auch
zu den Juristischen Fakultäten der Universitäten Jena und Halle-Wittenberg
geknüpft.
Würzburg, im März 2001
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