Tätigkeitsbericht der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. 1999/2000

Große Betroffenheit und Trauer hat der unerwartete Tod unseres Vorsitzenden, Herrn Professor Dr. Helmut Schippel, ausgelöst. Der Ehrenpräsident der Bundesnotarkammer war Gründungsvorsitzender der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung und hat deren Entwicklung und Wirken maßgeblich geprägt und gestaltet. Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung wird diesem großen Mann des deutschen Notariats ein ehrendes Andenken bewahren.

Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung hat sich zum Ziel gesetzt, das Notariat in der Rechtswissenschaft stärker herauszuheben. Zu diesem Zweck fördert die Vereinigung die wissenschaftliche Behandlung und Erforschung des nationalen und internationalen Notarrechts unter Einschluß der die Notariatspraxis berührenden Probleme des formellen und materiellen Rechts einschließlich der Vertragsgestaltung und vertieft den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Juristen aller Berufsrichtungen in Wissenschaft und Praxis.

1. Mitgliederstand

Die Notarrechtliche Vereinigung hat zur Zeit 459 Mitglieder (Stand: Januar 2000). Alle Mitglieder werden gebeten, auch in ihrem näheren Bekannten- und Kollegenkreis Werbung für die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung zu machen.

Besonders erfreulich ist, daß eine Reihe von Notarkammern und Notarvereinen ihre Fördermitgliedschaft erklärt hat. Dies zeigt die Verbundenheit der notariellen Standesorganisationen mit der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung.

Folgende Kammern und Notarvereine sind Fördermitglieder:

Bayerischer Notarverein, Rheinische Notarkammer, Notarkammer Berlin, Notarkammer Sachsen, Notarkammer Sachsen-Anhalt, Notarkammer Oldenburg, Notarkammer Frankfurt, Notarkammer Hamm und Notarkammer Bremen.

2. Neuer Vorsitzender

Der Vorstand der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung hat am 22.11.1999 in Würzburg einstimmig Notar Professor Dr. Rainer Kanzleiter zum neuen Vorsitzenden gewählt. Prof. Dr. Kanzleiter ist Notar in Neu-Ulm und Honorarprofessor an der Universität Augsburg. Er ist seit langen Jahren Hauptschriftleiter der Deutschen Notar-Zeitschrift und hat eine Vielzahl wissenschaftlicher Arbeiten zu den verschiedensten Fragen der notariellen Praxis veröffentlicht.

3. Gründung eines Instituts für Notarrecht an der Universität Würzburg

Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung im Berichtszeitraum war die Vorbereitung der Gründung eines Instituts für Notarrecht an der Universität Würzburg. Wie die Institute für Anwaltsrecht an verschiedenen deutschen Universitäten soll das Institut für Notarrecht eine enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis gewährleisten. Die Tätigkeit des Deutschen Notarinstituts, aber auch sonstige Erfahrungen haben gezeigt, daß das Notariat in der wissenschaftlichen Ausbildung, Lehre und Forschung nahezu keine Rolle spielt. Im universitären Unterricht finden der Notar, seine Funktionen und Aufgaben im Rechtssystem kaum Beachtung. Wissenschaftliche Forschung durch Hochschullehrer im Bereich notarieller Fragestellungen sind eher selten. Dem soll das Institut für Notarrecht abhelfen. Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit des Instituts soll die wissenschaftliche Erforschung notarspezifischer Fragestellungen durch Seminare, Doktorarbeiten und wissenschaftliche Publikationen sein. Weiter ist geplant, wissenschaftliche Symposien zu notarspezifischen Fragestellungen zusammen mit der Universität Würzburg durchzuführen und die Vertragsgestaltung und die Bedeutung des Notars im Rechtssystem in der universitären Ausbildung und Lehre hervorzuheben.

Am 27.01.2000 wurde zu diesem Zweck in Würzburg ein Kooperationsvertrag zwischen der Universität Würzburg und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung abgeschlossen. Das Institut für Notarrecht an der Universität Würzburg ist die erste wissenschaftliche Hochschuleinrichtung, die sich notarspezifischen Fragestellungen widmet. Die Erfahrungen dieser Zusammenarbeit können auch Vorbild für weitere vergleichbare Einrichtungen sein.

Die Gründung des Instituts für Notarrecht an der Universität Würzburg war nur möglich, weil sowohl die Landesnotarkammer Bayern als auch die Rheinische Notarkammer die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung mit großzügigen Zuwendungen unterstützen. Hierfür gebührt diesen Kammern außerordentlicher Dank.

Der Vorstand des Instituts für Notarrecht wurde wie folgt besetzt:

Von der Universität Würzburg: Prof. Dr. Tiedtke, Prof. Dr. Schwarz, Prof. Dr. Knemeyer;

aus dem Notariat: Prof. Dr. Kanzleiter, Neu-Ulm, Prof. Dr. Brambring, Köln, Prof. Dr. Döser, Frankfurt.

4. Wissenschaftliche Schriftenreihe

Mit dem Verlag Dr. Otto Schmidt KG wurde eine Vereinbarung über die Herausgabe einer wissenschaftlichen Schriftenreihe abgeschlossen.

In dieser Schriftenreihe sind bisher erschienen:

Band 1: Truiken Heydn, Die erbrechtliche Nachfolge in Anteile an Partnerschaftsgesellschaften, Köln 1999.

Band 2: Jacqueline S. Engelmann, Letztwillige Verfügungen zugunsten Verschuldeter oder Sozialhilfebedürftiger, Köln 1999

Folgende Werke wurden in die Schriftenreihe aufgenommen und werden demnächst erscheinen:

Band 3: Jörg Lindemeier, Die Unterwerfungserklärung in der vollstreckbaren notariellen Urkunde

Band 4: Karl Wübben, Anwartschaftsrecht im Erbrecht und ihre kautelarjuristische Ausgestaltung

5. Förderpreis der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung: Der "Helmut-Schippel-Preis"

Im Berichtszeitraum wurde der "Helmut-Schippel-Preis" der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung für besondere wissenschaftliche Verdienste auf dem Gebiet des Notarrechts ausgeschrieben. Der Preis ist mit DM 10.000,00 dotiert und soll an einen Wissenschaftler vergeben werden, der durch eine größere Monographie (Dissertation, Habilitationsschrift) zur wissenschaftlichen Durchdringung des Notarrechts bzw. von Fragen der die Notariatspraxis berührenden Probleme des formellen und materiellen Rechts beigetragen hat. Bewerbungsschluß ist der 30. September 2000. Der Preis wird auf der Mitgliederversammlung des Jahres 2001 vergeben werden.

6. Zusammenarbeit mit anderen Universitäten

Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung unterstützt auch das Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld (Prof. Dr. Stephan Barton, Prof. Dr. Fritz Jost, Prof. Dr. Harald Weber) mit einem jährlichen Zuschuß von DM 5000,00.

Am 14.10.2000 soll eine gemeinsame Veranstaltung der Universität Bayreuth mit der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung und der Bezirksgruppe Bayreuth des Bayerischen Notarsvereins zu Fragen des Verbraucherkreditgesetzes in der notariellen Praxis durchgeführt werden.

Würzburg, im Januar 2000

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