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Tätigkeitsbericht der
Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. 1999/2000
Große Betroffenheit und Trauer
hat der unerwartete Tod unseres Vorsitzenden, Herrn Professor Dr. Helmut
Schippel, ausgelöst. Der Ehrenpräsident der Bundesnotarkammer war
Gründungsvorsitzender der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung und hat deren
Entwicklung und Wirken maßgeblich geprägt und gestaltet. Die Deutsche
Notarrechtliche Vereinigung wird diesem großen Mann des deutschen Notariats
ein ehrendes Andenken bewahren.
Die Deutsche Notarrechtliche
Vereinigung hat sich zum Ziel gesetzt, das Notariat in der Rechtswissenschaft
stärker herauszuheben. Zu diesem Zweck fördert die Vereinigung die
wissenschaftliche Behandlung und Erforschung des nationalen und internationalen
Notarrechts unter Einschluß der die Notariatspraxis berührenden Probleme des
formellen und materiellen Rechts einschließlich der Vertragsgestaltung und
vertieft den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Juristen aller
Berufsrichtungen in Wissenschaft und Praxis.
1. Mitgliederstand
Die Notarrechtliche Vereinigung hat zur Zeit
459 Mitglieder (Stand: Januar 2000). Alle Mitglieder werden gebeten, auch in
ihrem näheren Bekannten- und Kollegenkreis Werbung für die Deutsche
Notarrechtliche Vereinigung zu machen.
Besonders erfreulich ist, daß eine Reihe von
Notarkammern und Notarvereinen ihre Fördermitgliedschaft erklärt hat. Dies
zeigt die Verbundenheit der notariellen Standesorganisationen mit der Deutschen
Notarrechtlichen Vereinigung.
Folgende Kammern und Notarvereine sind
Fördermitglieder:
Bayerischer Notarverein, Rheinische
Notarkammer, Notarkammer Berlin, Notarkammer Sachsen, Notarkammer
Sachsen-Anhalt, Notarkammer Oldenburg, Notarkammer Frankfurt, Notarkammer Hamm
und Notarkammer Bremen.
2. Neuer Vorsitzender
Der Vorstand der Deutschen Notarrechtlichen
Vereinigung hat am 22.11.1999 in Würzburg einstimmig Notar Professor Dr.
Rainer Kanzleiter zum neuen Vorsitzenden gewählt. Prof. Dr. Kanzleiter
ist Notar in Neu-Ulm und Honorarprofessor an der Universität Augsburg. Er ist
seit langen Jahren Hauptschriftleiter der Deutschen Notar-Zeitschrift und hat
eine Vielzahl wissenschaftlicher Arbeiten zu den verschiedensten Fragen der
notariellen Praxis veröffentlicht.
3. Gründung eines Instituts
für Notarrecht an der Universität Würzburg
Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit der
Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung im Berichtszeitraum war die Vorbereitung
der Gründung eines Instituts für Notarrecht an der Universität Würzburg.
Wie die Institute für Anwaltsrecht an verschiedenen deutschen Universitäten
soll das Institut für Notarrecht eine enge Verzahnung von Wissenschaft und
Praxis gewährleisten. Die Tätigkeit des Deutschen Notarinstituts, aber auch
sonstige Erfahrungen haben gezeigt, daß das Notariat in der wissenschaftlichen
Ausbildung, Lehre und Forschung nahezu keine Rolle spielt. Im universitären
Unterricht finden der Notar, seine Funktionen und Aufgaben im Rechtssystem kaum
Beachtung. Wissenschaftliche Forschung durch Hochschullehrer im Bereich
notarieller Fragestellungen sind eher selten. Dem soll das Institut für
Notarrecht abhelfen. Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit des Instituts soll
die wissenschaftliche Erforschung notarspezifischer Fragestellungen durch
Seminare, Doktorarbeiten und wissenschaftliche Publikationen sein. Weiter ist
geplant, wissenschaftliche Symposien zu notarspezifischen Fragestellungen
zusammen mit der Universität Würzburg durchzuführen und die
Vertragsgestaltung und die Bedeutung des Notars im Rechtssystem in der
universitären Ausbildung und Lehre hervorzuheben.
Am 27.01.2000 wurde zu diesem Zweck in
Würzburg ein Kooperationsvertrag zwischen der Universität Würzburg und der
Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung abgeschlossen. Das Institut für
Notarrecht an der Universität Würzburg ist die erste wissenschaftliche
Hochschuleinrichtung, die sich notarspezifischen Fragestellungen widmet. Die
Erfahrungen dieser Zusammenarbeit können auch Vorbild für weitere
vergleichbare Einrichtungen sein.
Die Gründung des Instituts für Notarrecht an
der Universität Würzburg war nur möglich, weil sowohl die Landesnotarkammer
Bayern als auch die Rheinische Notarkammer die Deutsche Notarrechtliche
Vereinigung mit großzügigen Zuwendungen unterstützen. Hierfür gebührt
diesen Kammern außerordentlicher Dank.
Der Vorstand des Instituts für Notarrecht
wurde wie folgt besetzt:
Von der Universität Würzburg: Prof. Dr.
Tiedtke, Prof. Dr. Schwarz, Prof. Dr. Knemeyer;
aus dem Notariat: Prof. Dr. Kanzleiter,
Neu-Ulm, Prof. Dr. Brambring, Köln, Prof. Dr. Döser, Frankfurt.
4. Wissenschaftliche
Schriftenreihe
Mit dem Verlag Dr. Otto Schmidt KG wurde eine
Vereinbarung über die Herausgabe einer wissenschaftlichen Schriftenreihe
abgeschlossen.
In dieser Schriftenreihe sind bisher
erschienen:
Band 1: Truiken Heydn, Die erbrechtliche
Nachfolge in Anteile an Partnerschaftsgesellschaften, Köln 1999.
Band 2: Jacqueline S. Engelmann,
Letztwillige Verfügungen zugunsten Verschuldeter oder Sozialhilfebedürftiger,
Köln 1999
Folgende Werke wurden in die Schriftenreihe
aufgenommen und werden demnächst erscheinen:
Band 3: Jörg Lindemeier, Die
Unterwerfungserklärung in der vollstreckbaren notariellen Urkunde
Band 4: Karl Wübben, Anwartschaftsrecht
im Erbrecht und ihre kautelarjuristische Ausgestaltung
5. Förderpreis der
Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung: Der "Helmut-Schippel-Preis"
Im Berichtszeitraum wurde der
"Helmut-Schippel-Preis" der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung
für besondere wissenschaftliche Verdienste auf dem Gebiet des Notarrechts
ausgeschrieben. Der Preis ist mit DM 10.000,00 dotiert und soll an einen
Wissenschaftler vergeben werden, der durch eine größere Monographie
(Dissertation, Habilitationsschrift) zur wissenschaftlichen Durchdringung des
Notarrechts bzw. von Fragen der die Notariatspraxis berührenden Probleme des
formellen und materiellen Rechts beigetragen hat. Bewerbungsschluß ist der 30.
September 2000. Der Preis wird auf der Mitgliederversammlung des Jahres 2001
vergeben werden.
6. Zusammenarbeit mit
anderen Universitäten
Die Deutsche Notarrechtliche Vereinigung
unterstützt auch das Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität
Bielefeld (Prof. Dr. Stephan Barton, Prof. Dr. Fritz Jost, Prof. Dr. Harald
Weber) mit einem jährlichen Zuschuß von DM 5000,00.
Am 14.10.2000 soll eine gemeinsame
Veranstaltung der Universität Bayreuth mit der Deutschen Notarrechtlichen
Vereinigung und der Bezirksgruppe Bayreuth des Bayerischen Notarsvereins zu
Fragen des Verbraucherkreditgesetzes in der notariellen Praxis durchgeführt
werden.
Würzburg, im Januar 2000
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